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Ihre Spende an unseren als gemeinnützig anerkannten Verein ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns automatisch eine offizielle Zuwendungsbestätigung
Rechtlicher Hinweis - Steuerabzug
Stand: 20.12.2025
1. Steuerliche Behandlung
Für Mitgliederbeiträge:
-
Mitgliederbeiträge sind nicht steuerlich abziehbar. Sie stellen eine satzungsgemäße Förderleistung dar und gelten nicht als Spende.
Für Spenden (Privat- & Geschäftskunden):
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Spenden an unseren Verein sind in der ganzen Schweiz steuerlich absetzbar.
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Grundlage: Art. 33 DBG i.V.m. der Steuerbefreiungsverfügung der Finanzdirektion des Kantons Zürich.
-
Nach Ihrer TWINT-Spende senden Sie bitte Ihren Namen, Ihre Adresse und das Zahlungsdatum an:
welcome@aid4face2geo.com - Wir stellen Ihre Quittung umgehend aus.
Praxis & Nachweis:
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Für steuerabsetzbare Spenden stellen wir eine offizielle Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung aus.
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Die steuerliche Anerkennung erfolgt durch Vorlage dieser Bescheinigung bei der persönlichen
2. Wichtige Informationen
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Der Steuerabzug gilt nur für im gleichen Kalenderjahr getätigte Spenden (Zuflussprinzip).
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Bestätigen Sie mit Ihrem Steuerberater die konkrete steuerliche Behandlung in Ihrem Fall.
-
Anonyme Spenden sind nicht steuerabsetzbar. Eine Spendenquittung setzt die Angabe Ihrer Kontaktdaten voraus.
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Online-Spenden werden ausschließlich über unsere offizielle Website https://direct-impact.tech angenommen. Für Spenden per Banküberweisung kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an welcome@direct-impact.tech
3, Praxis: Steuerabzug für Privat- und Geschäftsspenden
-
Voraussetzung: Spende an einen offiziell steuerbefreiten Verein (wie DIRECT-IMPACT), im gleichen Kalenderjahr getätigt.
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Nachweis: Sie benötigen die offizielle Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) vom Verein.
Anmeldung in der Steuererklärung:
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Privatpersonen: Tragen Sie den Gesamtbetrag als "Sonderausgaben" (oder ähnlich) ein.
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Unternehmen: Buchen Sie die Spende als "Betriebsausgabe".
Grenze (für Privatpersonen): Der Abzug ist auf maximal 20% des Nettoeinkommens begrenzt (Art. 33 DBG). Für Unternehmen gelten die allgemeinen Regeln zur Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben.
Wichtig für beide:
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Zuflussprinzip: Maßgeblich ist das Jahr, in dem das Geld Ihr Konto verlassen hat (Abflussprinzip).
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Keine Anonymität: Eine Spendenquittung erfordert die Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse)
4. Hinweis
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Zahlungen sind endgültig und nicht rückforderbar.
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Für Spenden >10.000 CHF bitten wir um Vorabinfo zur Compliance-Prüfung.
Dieser Disclaimer ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das Kantonale Steueramt Zürich.


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DIRECT-IMPACT AID INNOVATION HUB unites a network of humanitarian leaders, NGOs, and corporate partners to drive scalable change. Driven by Swiss neutrality and innovation, we amplify fragmented efforts into coordinated, measurable progress toward SDGs.
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